Mit Erreichen des 60. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Erreichen des 63. Lebensjahres scheidet ein Angehöriger der Feuerwehr automatisch aus dem aktiven Dienst aus. Dies gilt für jeden Angehörigen der Feuerwehr, gleichgültig, welche Position er innehat. Nach Erreichen dieser Altersgrenze scheidet der Kamerad aber nicht aus der Feuerwehr aus, sondern wird passives Mitglied. Das bedeutet, dass er nicht mehr an Einsätzen und Übungsdiensten teilnimmt. Er kann aber an allen anderen Veranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus hat er weiterhin das Recht, die Uniform zu tragen. Passive Mitglieder in der Ehrenabteilung können ebenfalls Kameraden werden, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, aktiven Dienst zu leisten. Zur Zeit sind im Löschzug I 4 Kameraden in der Ehrenabteilung.